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Adyen for Platforms – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dienstleistungen zur Zahlungsabwicklung

Letzte Aktualisierung: Oktober 2025

1. Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Adyen for Platforms (die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

Auszahlung

Die Übermittlung von Geldern durch den Zahlungsabwickler an den Nutzer, die der Zahlungsabwickler von Acquirern, Zahlungssystembetreibern und/oder Herausgebern, soweit jeweils zutreffend, im Zusammenhang mit Transaktionen erhalten hat, abzüglich aller an den Zahlungsabwickler zahlbaren oder vom Zahlungsabwickler im Namen des Nutzers gezahlten Beträge sowie gegebenenfalls aller Beträge, die erforderlich sind, um die Rollierende Reserve auf der jeweils geltenden Reservehöhe zu halten. „Auszahlen“ und „Ausgezahlt“ haben die entsprechenden Bedeutungen.

Acquirer / Acquiring-Bank

Ein Finanz- oder Zahlungsinstitut, bei dem es sich um einen Dritten handeln kann und das Transaktionen im Namen des Nutzers verarbeitet, indem es (i) Transaktionen an die Zahlungssystembetreiber oder Kartenherausgebenden Banken und von diesen zurück weiterleitet und (ii) Auszahlungen an Nutzer vornimmt.

Acquiring oder Acquiring-Dienstleistungen

Die Nutzung einer Zahlungsmethode über den Zahlungsabwickler, bei der der Zahlungsabwickler als Acquirer handelt oder im Namen eines Nutzers einen Vertrag mit dem betreffenden Dritt-Acquirer schliesst, um dem Nutzer die Nutzung dieser Zahlungsmethode zu ermöglichen, wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen näher ausgeführt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die jeweils geltende Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahlungsabwicklers.

Anwendbares Recht

Sämtliche Gesetze, gesetzliche Bestimmungen, Verordnungen, Vorschriften, Erlasse, untergeordneten Rechtsvorschriften und Durchführungsbestimmungen, die auf die betreffende Verpflichtung, Tätigkeit oder den Status der betreffenden Partei oder auf die Erbringung der Dienstleistungen in der betreffenden Region anwendbar sind und von einer Regulierungsbehörde einer nationalen, bundesrechtlichen, Commonwealth-, gliedstaatlichen, provinziellen oder lokalen Rechtsordnung erlassen oder herausgegeben werden.

Anspruch

Jeder Anspruch oder jede Geltendmachung eines Anspruchs durch einen Dritten, ausdrücklich einschliesslich Untersuchungen durch staatliche Behörden oder Forderungen von Zahlungssystembetreibern und Acquirern auf Zahlung von Geldstrafen. Mit einer Partei verbundene Unternehmen gelten für die Zwecke dieser Begriffsbestimmung nicht als Dritte.

Autorisierung

Das Verfahren zur Bestätigung, dass ein Käufer über ein gültiges Konto verfügt und, soweit die betreffende Zahlungsmethode dies ermöglicht, dass auf diesem Konto ein ausreichender Kreditrahmen oder ausreichende Geldmittel vorhanden sind, um den betreffenden Transaktionsbetrag vor der Einreichung zur Abbuchung zu decken. „Autorisieren“ oder „Autorisiert“ haben die entsprechende Bedeutung.

Herausgeber oder Kartenherausgebende Bank

Ein Institut, das einem Käufer Konten und/oder Zahlungsmethoden ausstellt oder anderweitig zur Verfügung stellt und dessen Name auf der Karte oder dem Kontoauszug als Herausgeber erscheint.

Bestellwährung

Die Währung, in der die Transaktion dem Käufer ursprünglich vom Nutzer angezeigt wird.

Betrag nicht erfüllter Bestellungen

Der Gesamtbetrag der zu einem beliebigen Zeitpunkt für den Nutzer autorisierten, zur Abbuchung eingereichten und/oder ausgezahlten Transaktionen, für die die Nutzerprodukte und -dienstleistungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht an die betreffenden Käufer geliefert wurden und/oder für die die Rückgabe- oder Bestellstornierungsrechte des Käufers nach den Geschäftsbedingungen des Nutzers und/oder dem Anwendbaren Recht noch nicht erloschen sind.

Betrugskontrollinstrument

Die vom Zahlungsabwickler als Teil der Dienstleistungen bereitgestellte Gesamtheit von Betrugskontrollwerkzeugen, die Transaktionen einen Betrugswert zuweist, der die Wahrscheinlichkeit ausdrückt, dass die Transaktion betrügerisch ist, und der Plattform im Namen des Nutzers ermöglicht, Transaktionen automatisch anhand von Schwellenwerten abzulehnen, die die Plattform im Namen des Nutzers festlegt.

Geldstrafe

Jede Geldstrafe, Abgabe, erhöhte Dienstleistungsgebühr oder sonstige zusätzliche Zahlung, die von Zahlungssystembetreibern, Regulierungs- oder staatlichen Behörden und/oder Acquirern auferlegt wird.

Datenschutzerklärung

Eine Beschreibung, wie der Zahlungsabwickler und seine Konzerngesellschaften Personenbezogene Daten erheben und verarbeiten, in der jeweils geltenden Fassung. Die Datenschutzerklärung ist unter https://www.adyen.com/privacy-policy abrufbar.

Dienstleistung(en)

Die Gesamtheit der Dienstleistungen zur Zahlungsabwicklung, Betrugskontrolle, Abstimmung und Auszahlung und/oder der zusätzlichen Dienstleistungen, die der Zahlungsabwickler dem Nutzer über die Plattform gegebenenfalls erbringt, um dem Nutzer die Nutzung von Zahlungsmethoden zum Empfang von Zahlungen von Käufern zu ermöglichen.

Einreichung zur Abbuchung

Die Anweisung, das Konto des Käufers mit dem betreffenden Transaktionsbetrag zu belasten. Der Zahlungssystembetreiber kann eine vorherige Autorisierung verlangen. „Zur Abbuchung eingereicht“ und „Zur Abbuchung einreichen“ haben die entsprechenden Bedeutungen.

Zeitraum für die Einreichung zur Abbuchung

Der Zeitraum, in dem nach einer Autorisierung die Einreichung zur Abbuchung erfolgen kann. Der Zeitraum für die Einreichung zur Abbuchung ist je nach Zahlungsmethode unterschiedlich.

Erfüllungsdatum

Das Datum, an dem die Nutzerprodukte und -dienstleistungen vollständig an den Käufer geliefert werden, der die entsprechende Transaktion bezahlt hat.

Insolvenz

Eines der folgenden Ereignisse: (i) ein Konkurs, eine Insolvenz, ein Moratorium, eine Abwicklung, eine Liquidation, eine Einstellung des Geschäftsbetriebs, ein gerichtliches Sanierungsverfahren, eine Auflösung, eine Zwangsverwaltung, eine Insolvenzverwaltung oder ein anderes vergleichbares Verfahren durch oder gegen eine Partei oder (ii) die Aufnahme von Verhandlungen über eine Abtretung zugunsten von Gläubigern oder der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung durch eine Partei.

Karte

Jede Form von Karte, einschliesslich einer Kredit- oder Debitkarte, die ein Käufer zur Durchführung einer Transaktion auf seinem Kartenkonto verwenden kann.

Käufer

Eine natürliche oder juristische Person, die vom Nutzer eine Ware oder Dienstleistung erwirbt, für die dem Zahlungsabwickler eine Transaktion zur Verarbeitung eingereicht wird. Auch als „Karteninhaber“ oder „Kontoinhaber“ bezeichnet.

Rollierende Reserve(n)

Ein Geldbetrag, den der Zahlungsabwickler von der Auszahlung als Sicherheit für Rückbelastungen, Geldstrafen und sonstige mögliche dem Zahlungsabwickler geschuldete Gebühren einbehält.

Liste der verbotenen und eingeschränkten Produkte und Dienstleistungen

Die Liste der Nutzerprodukte und -dienstleistungen, deren Nutzung mit den Dienstleistungen verboten oder eingeschränkt ist, in der jeweils geltenden Fassung. Die Liste der verbotenen und eingeschränkten Produkte und Dienstleistungen ist unter https://www.adyen.com/legal/list-restricted-prohibited abrufbar.

Nutzer

Die Partei, die mit dem Zahlungsabwickler einen Nutzungsvertrag schliesst und für die der Zahlungsabwickler Transaktionen im Zusammenhang mit den Nutzerprodukten und -dienstleistungen des Nutzers verarbeitet.

Nutzerprodukte und -dienstleistungen

Vom Nutzer bereitgestellte Produkte und/oder Dienstleistungen, für die Transaktionen über den Zahlungsabwickler verarbeitet werden.

Nutzungsvertrag

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie ihnen im Antragsverfahren zugestimmt wurde, sowie die Bestimmungen aller anderen im Antragsverfahren vereinbarten oder in Bezug genommenen Dokumente, einschliesslich der Liste der verbotenen und eingeschränkten Produkte und Dienstleistungen, die zusammen die zwischen Zahlungsabwickler und Nutzer geschlossene Vereinbarung über die Erbringung der Dienstleistungen an den Nutzer bilden, einschliesslich sämtlicher Anhänge und sonstiger durch Verweis einbezogener Dokumente.

PCI DSS

Die Sicherheitsstandards für die Übermittlung, Verarbeitung oder Speicherung von Kartendaten / Zahlungsdaten, die nach den Regelwerken der Zahlungssysteme der Kartenzahlungssystembetreiber einzuhalten sind (abrufbar unter www.pcisecuritystandards.org).

Personenbezogene Daten

Daten und/oder Informationen, einschliesslich persönlicher Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen, wobei diese Begriffe gemäss den einschlägigen Datenschutzgesetzen und -vorschriften auszulegen sind.

Plattform

Die Plattform, die das Plattformsystem anbietet, über das der Nutzer mit Käufern in Verbindung tritt.

Plattformsystem

Die E-Commerce-Plattform, die die Plattform dem Nutzer zur Nutzung bereitstellt.

Rückbelastung

Eine Transaktion, die auf Verlangen des Käufers oder des Herausgebers gemäss den betreffenden Regelwerken der Zahlungssysteme erfolgreich zurückbelastet wird. Dies führt zur Stornierung einer Transaktion, für die ein Nutzer bereits bezahlt wurde oder hätte bezahlt werden sollen, und zur Verpflichtung, dem Käufer den betreffenden Transaktionsbetrag zu erstatten. Jede zusätzliche Rückbelastung derselben Transaktion gilt als gesonderte Rückbelastung, beispielsweise wenn die Abwehr einer Rückbelastung erfolglos bleibt.

Rückerstattung

Die teilweise oder vollständige Rückabwicklung einer Transaktion, bei der der Zahlungsabwickler dem Käufer auf Verlangen des Nutzers die Gelder zurückerstattet.

Reservehöhe

Die Mindesthöhe der Rollierenden Reserve, die gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit für den Nutzer verlangt werden kann.

Freizustellende Verluste

Sämtliche Verbindlichkeiten, Kosten und Aufwendungen, einschliesslich angemessener Rechtsanwaltskosten, Vergleiche, Rechtsbehelfe nach Billigkeitsrecht, gerichtlicher Entscheidungen, Aufrechnungen oder Schäden, die auf einem Anspruch beruhen oder daraus entstehen.

Zahlungssystembetreiber

Die Partei, die die betreffende Zahlungsmethode anbietet und/oder reguliert.

Regelwerke der Zahlungssysteme

Die Gesamtheit der von Zahlungssystembetreibern erlassenen Satzungen, Regeln, Betriebsvorschriften, Anforderungen, Verfahren und/oder Verzichtserklärungen, deren Einhaltung der Nutzer durch die Aktivierung oder Nutzung einer Zahlungsmethode zustimmt. Wird im Zusammenhang mit einer Zahlungsmethode ein Dritter, beispielsweise ein Dritt-Acquirer oder technischer Dienstleister, eingesetzt, gelten alle von diesem Dritten festgelegten zusätzlichen oder abweichenden Regeln als Teil der Regelwerke der Zahlungssysteme für diese Zahlungsmethode. Die Regelwerke der Zahlungssysteme können von Zahlungssystembetreibern oder Dritten von Zeit zu Zeit geändert oder ergänzt werden.

Software

Die Gesamtheit der vom Zahlungsabwickler entwickelten und/oder betriebenen Programme und Daten, die zur Erbringung der Dienstleistung an seine Nutzer erforderlich sind, einschliesslich der Zahlungsschnittstelle.

Steuern

Sämtliche Steuern des Bundes, der Gliedstaaten, der lokalen Gebietskörperschaften und ausländischer Staaten, Steuerveranlagungen und sonstigen staatlichen Abgaben, Zölle, Belastungen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit solchen Steuern, einschliesslich sämtlicher Steuern, die auf Bruttoeinnahmen, Einkommen, Gewinnen, Verkäufen, Nutzung und Berufsausübung beruhen oder danach bemessen werden, sowie Mehrwert-, Wert-, Übertragungs-, Franchise-, Quellen-, Lohnsummen-, Digitaldienstleistungs-, Rückforderungs-, Beschäftigungs-, Verbrauchs- und Vermögenssteuern, ferner öffentliche Abgaben, Gebühren, Krankenversicherungs-, Arbeitslosenversicherungs-, Arbeitsunfallversicherungs-, Rentenversicherungs- und sonstige Sozialversicherungsbeiträge, zusammen mit sämtlichen Zinsen, Strafzahlungen und Zuschlägen, die in Bezug auf solche Beträge auferlegt werden.

Transaktion

Die vollständige oder teilweise Verarbeitung einer Anweisung zur Autorisierung, zur Einreichung zur Abbuchung und/oder zur Auszahlung von Käufergeldern an den Nutzer über den Zahlungsabwickler.

Zahlungsabwickler

Mit Ausnahme der in Absatz (b) genannten Rechtsordnungen: Adyen N.V., eine in Amsterdam unter der Nummer 34259528 eingetragene Gesellschaft mit Sitz an der Simon Carmiggeltstraat 6-50, 1011 DJ in Amsterdam, Niederlande, und/oder eines ihrer lokalen verbundenen Unternehmen (einzeln und gemeinsam als „Zahlungsabwickler“ bezeichnet), soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen gemäss den lokalen Gesetzen und den Regelwerken der Zahlungssysteme erforderlich ist, wie nachstehend näher ausgeführt. Der Zahlungsabwickler benötigt in der Europäischen Union keine lokalen verbundenen Unternehmen. Im Vereinigten Königreich ist der Zahlungsabwickler über seine Londoner Zweigniederlassung an der Adresse 12-13 Wells Mews, London W1T 3HE, United Kingdom, und in den Vereinigten Staaten über seine Zweigniederlassung in San Francisco an der Adresse 505 Brannan Street, San Francisco, CA 94107 tätig.

In den Rechtsordnungen, in denen der Zahlungsabwickler verlangt, dass eine lokale Gesellschaft des Zahlungsabwicklers als zusätzliche Partei in den betreffenden Nutzungsvertrag einbezogen wird, bezeichnet der Zahlungsabwickler auch die nachstehend genannte betreffende lokale Gesellschaft des Zahlungsabwicklers, jeweils zusammen mit Adyen N.V.:

Für Nutzer, deren Rechtsträger in Kanada eingetragen ist: Adyen Canada Ltd., eine unter der Unternehmensnummer C1239120 eingetragene Gesellschaft mit eingetragenem Sitz an der Adresse Suite 2600, Three Bentall Centre, 595 Burrard Street, P.O. BOX 49314 Vancouver BC, V7X 1L3, Canada.

Für Nutzer, deren Rechtsträger in Australien eingetragen ist: Adyen Australia Pty Limited, eine in Australien unter der Unternehmensnummer ABN 55 162 682 411 eingetragene Gesellschaft mit eingetragenem Sitz an der Adresse 10-14 Waterloo Street, Level 1, Surry Hills, NSW 2010, Sydney, Australia.

Für Nutzer, deren Rechtsträger in Neuseeland eingetragen ist: Adyen New Zealand Limited, eine in Neuseeland unter der Unternehmensnummer NZBN 9429042218128 eingetragene Gesellschaft mit eingetragenem Sitz an der Adresse Simpson Grierson, 88 Shortland Street, Auckland, 1010, New Zealand.

Für Nutzer, deren Rechtsträger in Singapur eingetragen ist: Adyen Singapore Pte Ltd., eine in Singapur unter der Unternehmensnummer 201210678M eingetragene Gesellschaft mit eingetragenem Sitz an der Adresse 109 North Bridge Road #10-22, Funan, 179097 Singapore.

Für Nutzer, deren Rechtsträger in Hongkong eingetragen ist: Adyen Hong Kong Limited, eine in Hongkong unter der Handelsregisternummer 60437706 eingetragene Gesellschaft mit eingetragenem Sitz an der Adresse Room 10102, 10/F, YF Life Tower, 33 Lockhart Road, Wan Chai, Hong Kong.

Wird gemäss dem Vorstehenden eine lokale Gesellschaft des Zahlungsabwicklers zusätzlich als Zahlungsabwickler einbezogen, ist diese lokale Gesellschaft für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Ort verantwortlich, sofern nicht Adyen N.V. gesetzlich zur Erfüllung der betreffenden Verpflichtung verpflichtet ist.

Zahlungsdaten

Die Informationen, aus denen eine Transaktionsnachricht besteht und die an die Zahlungsschnittstelle übermittelt werden müssen, um die Verarbeitung der Transaktion durch den Zahlungsabwickler und die Durchführung von Betrugsprüfungen zu ermöglichen.

Zahlungsmethode

Eine Methode, die Zahlungen von Käufern an Nutzer ermöglicht, einschliesslich unter anderem Karten, Online- und Offline-Banküberweisungen sowie Lastschriften.

Zahlungsschnittstelle

Eine vom Zahlungsabwickler der Plattform und/oder dem Nutzer bereitgestellte elektronische Verbindungsmethode zur Übermittlung der Zahlungsdaten einzelner Transaktionen.

2. Beschreibung der Dienstleistungen

2.1 Zahlungsabwicklung

Der Nutzer nimmt die Dienstleistungen über das Plattformsystem in Anspruch und ermächtigt den Zahlungsabwickler, Transaktionen in seinem Namen zu verarbeiten und einzureichen. Die Plattform vertritt den Nutzer in Bezug auf dessen Nutzung der Dienstleistungen, und der Zahlungsabwickler darf sich darauf verlassen, dass die Plattform vom Nutzer ermächtigt und beauftragt ist, die Dienstleistungen zu nutzen und Transaktionen im Namen des Nutzers entsprechend dessen Ermächtigungen und Anweisungen einzureichen.

Der Nutzer übermittelt sämtliche Zahlungsdaten, die der Zahlungsabwickler nach vernünftigem Ermessen für erforderlich hält und im Rahmen der Transaktion vom Nutzer anfordert, einschliesslich der Zahlungsdaten, die zur Durchführung von Betrugsprüfungen und/oder zur Einhaltung des Anwendbaren Rechts erforderlich sind. Der Zahlungsabwickler kann die für Betrugsprüfungen und die Verarbeitung von Transaktionen erforderlichen Daten von Zeit zu Zeit ändern, indem er den Nutzer über die Plattform benachrichtigt. Werden mit einer Transaktion nicht alle erforderlichen Daten übermittelt, kann dies die Verarbeitung der Transaktion verhindern. Stellt der Nutzer die erforderlichen Daten trotz entsprechender Aufforderung(en) des Zahlungsabwicklers weiterhin nicht bereit, kann der Zahlungsabwickler aufgrund der Regelwerke der Zahlungssysteme gezwungen sein, die Verarbeitung von Transaktionen auszusetzen, und/oder Transaktionen können von den betreffenden Zahlungssystembetreibern oder Acquirern abgelehnt werden; der Zahlungsabwickler kann den Nutzungsvertrag nach eigenem Ermessen kündigen.

2.2 Dienstleistungen des Zahlungsabwicklers

Der Zahlungsabwickler erbringt die Verarbeitung und damit verbundene Dienstleistungen in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit gemäss dem Anwendbaren Recht und den Regelwerken der Zahlungssysteme. Die Dienstleistungen können auf Wunsch der Plattform ganz oder teilweise aktiviert oder deaktiviert werden, soweit dies vom Zahlungsabwickler unterstützt wird, und umfassen im Allgemeinen Folgendes:

  • Gateway-Dienstleistungen (d. h. die Weiterleitung von Transaktionsnachrichten im Namen des Nutzers an unterstützte Zahlungssystembetreiber oder Acquirer und von diesen zurück);
  • Acquiring-Dienstleistungen;
  • Abstimmungsdienstleistungen (d. h. der Abgleich verarbeiteter Transaktionen mit den von den betreffenden Acquirern, Zahlungssystembetreibern und/oder Kartenherausgebenden Banken erhaltenen Abrechnungszahlungen); und
  • jede weitere von der Plattform aktivierte Dienstleistung.

Die Acquiring-Dienstleistungen umfassen insbesondere Folgendes:

  • die Annahme von Transaktionen von Nutzern und deren Weiterleitung an den betreffenden Acquirer, Zahlungssystembetreiber oder die betreffende Kartenherausgebende Bank;
  • den Einzug und die Auszahlung der daraus resultierenden Gelder an den Nutzer; und
  • Abstimmungsdienstleistungen für Transaktionen, für die das Acquiring über den Zahlungsabwickler erfolgt, und für über den Zahlungsabwickler ausgezahlte Käufergelder, wobei verarbeitete Transaktionen mit den von den betreffenden Acquirern, Zahlungssystembetreibern und Kartenherausgebenden Banken erhaltenen Abrechnungszahlungen abgeglichen werden.

Die Prozesse der Authentifizierung, Autorisierung, des Acquirings, des Clearings und der Auszahlung werden von den betreffenden Acquirern, Zahlungssystembetreibern und Kartenherausgebenden Banken kontrolliert, liegen in deren Verantwortung und unterliegen den vom jeweiligen Zahlungssystembetreiber festgelegten Regelwerken der Zahlungssysteme. Der Zahlungsabwickler handelt im eigenen Namen, trägt keine primäre Verantwortung für die von Dritten erbrachten Dienstleistungen und kontrolliert die Dienstleistungen eines Dritt-Acquirers, einer Kartenherausgebenden Bank oder eines Zahlungssystembetreibers nicht.

Im Rahmen der insgesamt für den Nutzer erbrachten Dienstleistungen sind die Acquiring-Dienstleistungen als eigenständige Dienstleistung gegenüber den Dienstleistungen der Zahlungssystembetreiber und anderer angeschlossener Parteien (z. B. Dritt-Acquirer und/oder Kartenherausgebende Banken) anzusehen, wie dies in den jeweils geltenden Regelwerken der Zahlungssysteme festgelegt ist. Die Acquiring-Dienstleistungen ermöglichen dem Nutzer, die Netzwerke und Dienstleistungen der Zahlungssystembetreiber zu seinem Vorteil zu nutzen.

Die Zulassung des Nutzers durch den Zahlungsabwickler als Nutzer der Dienstleistungen und der betreffenden Zahlungsmethoden gilt ausschliesslich für den Nutzer persönlich und beschränkt sich auf dessen Nutzung der Dienstleistungen zum Erhalt von Zahlungen für seine Nutzerprodukte und -dienstleistungen. Der Nutzer darf die Dienstleistungen nicht zur Abwicklung von Zahlungen für von Dritten verkaufte Produkte oder Dienstleistungen nutzen oder die Dienstleistungen an Dritte weiterverkaufen, es sei denn, der Zahlungsabwickler hat dem zugestimmt.

2.3 Unterstützung von Zahlungsmethoden und Währungen

Die im Rahmen der Dienstleistungen unterstützten Zahlungsmethoden und Währungen können sich von Zeit zu Zeit ändern. Der Zahlungsabwickler informiert den Nutzer (über die Plattform) mindestens einen (1) Monat im Voraus über die Einstellung oder Änderung der Unterstützung einer Zahlungsmethode oder Währung, es sei denn, dies ist angesichts des Grundes für die Änderung vernünftigerweise nicht möglich. Der Zahlungsabwickler wird sich in wirtschaftlich angemessenem Umfang bemühen, dem Nutzer eine Alternative für jede eingestellte Zahlungsmethode oder Währung anzubieten.

Dem Nutzer ist bekannt, dass Acquirer und/oder Zahlungssystembetreiber ihr Angebot gegenüber dem Nutzer aussetzen, bestimmte Zahlungsmethoden einstellen, deren Eigenschaften ändern und/oder die Zulassungskriterien ändern können, nach denen sie diese Zahlungsmethoden bereitstellen. Aufgrund entsprechender Entscheidungen des betreffenden Acquirers und/oder Zahlungssystembetreibers kann der Zahlungsabwickler gezwungen sein, dem Nutzer die weitere Nutzung einer Zahlungsmethode zu sperren oder zusätzliche Beschränkungen oder Bedingungen für die weitere Nutzung dieser Zahlungsmethode aufzuerlegen. Soweit möglich, wird sich der Zahlungsabwickler in wirtschaftlich angemessenem Umfang bemühen, den Nutzer (über die Plattform) im Voraus über solche Änderungen, Beschränkungen, Bedingungen oder Einstellungen in Bezug auf eine Zahlungsmethode zu informieren.

2.4 Betrugskontrolle

Sämtliche im Rahmen der Dienstleistungen verarbeiteten Transaktionen werden durch das Betrugskontrollinstrument des Zahlungsabwicklers geprüft. Dieses führt mehrere Prüfungen einer Transaktion durch und weist ihr einen daraus resultierenden Gesamtwert zu, der die Wahrscheinlichkeit ausdrückt, dass die Transaktion betrügerisch ist. Das Betrugskontrollinstrument gewährleistet weder die Verhinderung betrügerischer Transaktionen noch den Schutz vor daraus resultierenden Rückbelastungen oder Geldstrafen. Unabhängig vom ermittelten Gesamtwert können Transaktionen betrügerisch oder nicht betrügerisch sein. Die Plattform verwaltet die Einstellungen des Betrugskontrollinstruments technisch im Namen des Nutzers. Darüber hinaus behält sich der Zahlungsabwickler das Recht vor, Transaktionen zu stornieren, bei denen ein begründeter Verdacht auf Betrug oder andere kriminelle Aktivitäten besteht, auch wenn das Betrugskontrollinstrument die Transaktion nicht blockiert hat.

2.5 Zusätzliche Dienstleistungen

Gemäss dem Anwendbaren Recht kann der Zahlungsabwickler automatisierte Entscheidungsfindung, einschliesslich Profiling, einsetzen, um festzustellen, ob ein Nutzer für zusätzliche Dienstleistungen und Produkte des Zahlungsabwicklers in Betracht kommt. Hat eine solche Entscheidung rechtliche Wirkung oder beeinträchtigt sie den Nutzer in ähnlicher Weise erheblich, hat der Nutzer das Recht, ein menschliches Eingreifen zu verlangen, seinen Standpunkt darzulegen, der automatisierten Entscheidungsfindung zu widersprechen oder die ausschliesslich auf automatisierter Verarbeitung beruhende endgültige Entscheidung anzufechten. Weitere Informationen über Ihre Rechte in Bezug auf automatisierte Entscheidungsfindung finden Sie in der Datenschutzerklärung.

2.6 Auszahlung

Der Zahlungsabwickler zahlt Käufergelder für ordnungsgemäss verarbeitete Transaktionen an den Nutzer aus, sofern (i) diese Gelder von der betreffenden Kartenherausgebenden Bank, dem betreffenden Acquirer und/oder Zahlungssystembetreiber zusammen mit allen für die Auszahlung an den Nutzer erforderlichen Informationen an den Zahlungsabwickler überwiesen wurden und (ii) die Rollierende Reserve des Nutzers gegebenenfalls die geltende Reservehöhe erreicht. Der Zahlungsabwickler zahlt erhaltene Gelder direkt an den Nutzer aus und behält dabei die zwischen Plattform und Nutzer vereinbarten Gebühren ein. Der Nutzer ist Gläubiger der erhaltenen Gelder und verfügt allein über diese. Die Auszahlungshäufigkeit richtet sich nach den verbindlichen Anweisungen des Nutzers, die die Plattform in dessen Namen über das Plattformsystem übermittelt. Die Plattform ist unter keinen Umständen berechtigt, dem Zahlungsabwickler eigenständige Anweisungen zur Auszahlung der Gelder zu erteilen.

Falls ein Acquirer, Zahlungssystembetreiber oder eine Kartenherausgebende Bank Gelder nicht ordnungsgemäss oder nicht rechtzeitig an den Zahlungsabwickler überweist, erkennt der Nutzer an, dass der Zahlungsabwickler keinen Einfluss auf die rechtzeitige Überweisung oder die Berichtigung fehlerhafter Überweisungen durch einen solchen Zahlungssystembetreiber oder Dritt-Acquirer hat. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers zu beurteilen, ob die von den Zahlungsmethoden auferlegten Auszahlungsbedingungen (wie von Zeit zu Zeit über die Plattform mitgeteilt) für ihn annehmbar sind. Dies ist insbesondere bei bestimmten Zahlungsmethoden relevant, die nicht von staatlichen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörden überwacht und reguliert werden, darunter unter anderem Prepaid-Karten ohne Bezug zu einem Kartenzahlungssystem sowie SMS- und IVR-Zahlungen. Der Nutzer erkennt an und stimmt zu, dass der Zahlungsabwickler ihn nicht für verspätete Leistung, Nichterfüllung oder Insolvenz einer Kartenherausgebenden Bank, eines Dritt-Acquirers oder eines Zahlungssystembetreibers entschädigt, die dazu führt, dass der Zahlungsabwickler und/oder der Nutzer eine Auszahlung verspätet oder gar nicht erhält.

Der Zahlungsabwickler behält sich das Recht vor, die Auszahlung von Transaktionen zurückzuhalten, die zur Abbuchung eingereicht wurden, bei denen jedoch (i) ein Betrugsverdacht besteht, (ii) ein Zusammenhang mit illegalen Aktivitäten vorliegt, (iii) anderweitige Auffälligkeiten bestehen oder (iv) nach Einschätzung des Zahlungsabwicklers und/oder des betreffenden Acquirers und/oder Zahlungssystembetreibers wahrscheinlich eine Rückbelastung erfolgen wird, bis die Untersuchung durch den Zahlungsabwickler, den betreffenden Acquirer oder Zahlungssystembetreiber oder einen von einer dieser Parteien benannten Dritten zufriedenstellend abgeschlossen ist. Der Nutzer wirkt bei jeder solchen Untersuchung uneingeschränkt mit.

Für Beträge, die der Zahlungsabwickler vor deren Auszahlung an den Nutzer hält, werden keine Zinsen geschuldet, es sei denn, die Auszahlung verzögert sich aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Zahlungsabwicklers um mehr als dreissig (30) Tage. In diesem Fall schuldet der Zahlungsabwickler auf den verspätet ausgezahlten Betrag Zinsen in Höhe des Drei-(3)-Monats-EURIBOR zuzüglich 2 %.

Erhält der Zahlungsabwickler eine Pfändung durch einen Dritten oder eine andere rechtsverbindliche Anordnung, nach der er Abrechnungszahlungen und/oder Auszahlungen zurückhalten muss, handelt er gemäss dem Anwendbaren Recht.

2.7 Aufrechnung

Unbeschadet gesetzlicher Aufrechnungsrechte des Zahlungsabwicklers stimmt der Nutzer zu, dass der Zahlungsabwickler jederzeit sämtliche ihm geschuldeten Gebühren und sonstigen Beträge mit sämtlichen Beträgen verrechnen und/oder von diesen einbehalten darf, die der Zahlungsabwickler dem Nutzer aus dem Nutzungsvertrag schuldet, einschliesslich der Beträge, die erforderlich sind, um (i) Rückbelastungen, Rückerstattungen, Geldstrafen oder negative Salden zu decken und/oder (ii) die jeweils geltenden Anforderungen an die Höhe der Rollierenden Reserve zu erfüllen, unabhängig davon, ob diese Beträge auf unterschiedliche Währungen lauten oder ein Insolvenzverfahren vom Nutzer oder gegen ihn eingeleitet wird. Der Zahlungsabwickler kann dieses Recht ausüben, indem er (i) solche Beträge von den Auszahlungsbeträgen des Nutzers einbehält, (ii) die sofortige Zahlung solcher Beträge verlangt und/oder (iii) solche Beträge mit Beträgen verrechnet, die er dem Nutzer schuldet.

2.8 Rollierende Reserve

Der Zahlungsabwickler behält sich das Recht vor, für das Konto des Nutzers eine Rollierende Reserve vorzusehen. Die Rollierende Reserve ist ein Geldbetrag, der bis zur geltenden variablen Reservehöhe (wie vom Zahlungsabwickler festgelegt) von den an den Nutzer auszuzahlenden Geldern einbehalten wird, um mögliche Rückerstattungen, Rückbelastungen, Geldstrafen, bezahlte, aber noch nicht vollständig gelieferte Nutzerprodukte und -dienstleistungen sowie sonstige mögliche finanzielle Verpflichtungen des Nutzers gegenüber dem Zahlungsabwickler, Acquirern und Zahlungssystembetreibern abzudecken. Die Rollierende Reserve muss die massgebliche Reservehöhe erreichen, damit der Nutzer eine Auszahlung erhält. Die Rollierende Reserve wird gemäss den Ziffern 2.9 und 2.10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechnet und von den Auszahlungen einbehalten.

Der Zahlungsabwickler behält sich das Recht vor, die Reservehöhe des Nutzers zu ändern, wenn sich dessen Risikoprofil nach vernünftigem Ermessen des Zahlungsabwicklers wesentlich ändert (beispielsweise aufgrund eines erheblichen Wachstums des Transaktionsvolumens, neuer Arten von Nutzerprodukten und -dienstleistungen mit erhöhtem Risiko oder erhöhter Rückbelastungsquoten auf dem Nutzerkonto). Der Nutzer wird (über die Plattform) benachrichtigt, wenn der Zahlungsabwickler eine Rollierende Reserve einführt oder aufhebt, und über die geltende Reservehöhe informiert.

2.9 Berechnung der Reservehöhe

Der Zahlungsabwickler kann eine Reservehöhe festlegen, um mögliche Verbindlichkeiten des Nutzers für von ihm zu zahlende Gebühren, Geldstrafen und Rückbelastungen zu berücksichtigen und abzudecken. Dabei legt er seine jeweils aktuelle, nach vernünftigem Ermessen vorgenommene Schätzung des Betrags nicht erfüllter Bestellungen, des möglichen Geldstrafenrisikos und sonstiger möglicher Verbindlichkeiten zugrunde. Der Zahlungsabwickler ist berechtigt, die Reservehöhe von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen anzupassen, um sie mit seinen jeweils aktuellen Schätzungen in Einklang zu bringen. Auf erste Anfrage des Nutzers teilt der Zahlungsabwickler diesem über die Plattform die Informationen, Schätzungen, Annahmen und Berechnungen mit, die zur Festlegung der jeweils geltenden Reservehöhe verwendet wurden. Die Entscheidung des Zahlungsabwicklers, zu einem bestimmten Zeitpunkt keine Rollierende Reserve vorzusehen, obwohl er nach dieser Ziffer dazu berechtigt ist, stellt keinen Verzicht auf sein Recht dar, zu einem späteren Zeitpunkt eine Rollierende Reserve vorzusehen.

2.10 Freigabe der Rollierenden Reserve

Der Zahlungsabwickler richtet die Rollierende Reserve ein und hält sie auf der Reservehöhe, indem er bei jeder Auszahlung Gelder abzieht oder hinzufügt. Ist die Rollierende Reserve zu irgendeinem Zeitpunkt unzureichend, kann der Zahlungsabwickler vom Nutzer verlangen, unverzüglich die zur Erreichung der jeweils geltenden Reservehöhe erforderlichen Gelder auf das Konto des Zahlungsabwicklers zu überweisen. Sobald das früheste der folgenden Ereignisse eintritt: (i) Beendigung des Nutzungsvertrags, (ii) Einstellung der Verarbeitung von Transaktionen oder (iii) Wegfall des Erfordernisses einer Rollierenden Reserve, gibt der Zahlungsabwickler die Rollierende Reserve schrittweise monatlich an den Nutzer frei, um der Verringerung des Betrags nicht erfüllter Bestellungen, des Betrugsrisikos und/oder des Geldstrafenrisikos Rechnung zu tragen. Dies erfolgt, bis die gesamte Rollierende Reserve an den Nutzer freigegeben oder gegebenenfalls vom Zahlungsabwickler ganz oder teilweise zur Bezahlung von Rückbelastungen, zur Deckung von Geldstrafen oder Betrugsansprüchen oder zur Begleichung unbezahlter, vom Nutzer geschuldeter Gebühren verwendet wurde. Die Rollierende Reserve wird standardmässig sechs (6) Monate nach Einstellung der Verarbeitung von Transaktionen für den Nutzer vollständig freigegeben, sofern zu diesem Zeitpunkt keine konkret festgestellten potenziellen Verbindlichkeiten mehr bestehen.

3. Pflichten und Beschränkungen des Nutzers

3.1 Nutzerregistrierung und KYC-Prüfung

Zur Einhaltung von Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung, von Finanzdienstleistungsvorschriften und sonstigem Anwendbaren Recht sowie der von Zahlungssystembetreibern und Acquirern auferlegten Anforderungen zur Kundenidentifizierung („Know Your Customer“, „KYC“) muss der Nutzer beim Abschluss des Nutzungsvertrags und danach auf erste Anforderung des Zahlungsabwicklers bestimmte Informationen über sich und seine Tätigkeiten bereitstellen, gegebenenfalls einschliesslich Informationen über seine Geschäftsleitungsmitglieder, Zeichnungsberechtigten, Anteilseigner und wirtschaftlich Berechtigten (diese Informationen werden als „Registrierungsinformationen“ bezeichnet). Der Nutzer gewährleistet uneingeschränkt, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Registrierungsinformationen richtig und aktuell sind. Der Zahlungsabwickler entscheidet nach eigenem Ermessen im Rahmen des Onboarding-Verfahrens über die Annahme oder Ablehnung des Zulassungsantrags des Nutzers unter Anwendung seiner standardmässigen Annahmerichtlinien, die gemäss dem Anwendbaren Recht und den Regelwerken der Zahlungssysteme erstellt wurden. Der Nutzer stimmt zu, dass der Zahlungsabwickler diese Registrierungsinformationen der Plattform zur Verfügung stellen darf.

Der Nutzer informiert den Zahlungsabwickler über die Plattform mindestens drei (3) Geschäftstage im Voraus schriftlich über jede Änderung der Registrierungsinformationen. Auf erste Anforderung des Zahlungsabwicklers stellt der Nutzer zusätzliche Informationen und Belege bereit, die der Zahlungsabwickler nach vernünftigem Ermessen für erforderlich hält, um die Einhaltung des Anwendbaren Rechts sowie der KYC-Anforderungen von Zahlungssystembetreibern und Acquirern sicherzustellen. Der Nutzer stimmt zu, dass der Zahlungsabwickler Registrierungsinformationen weitergeben und Wirtschaftsauskünfte einholen darf, indem er einschlägige Prüfwerkzeuge Dritter vertraglich nutzt und konsultiert sowie öffentliche Quellen heranzieht, einschliesslich öffentlicher Register und Justiz- oder Regierungsbehörden. Der Zahlungsabwickler verarbeitet die Registrierungsinformationen des Nutzers gemäss seiner Datenschutzerklärung.

Die Unterstützung jeder Zahlungsmethode setzt die Zustimmung des betreffenden Zahlungssystembetreibers oder des von ihm eingesetzten Acquirers voraus. Dieser Acquirer oder Zahlungssystembetreiber kann seine Zustimmung jederzeit nach eigenem Ermessen verweigern oder zurückziehen. Der Nutzer ermächtigt den Zahlungsabwickler hiermit, die von ihm erhaltenen Registrierungsinformationen den betreffenden Zahlungssystembetreibern und Acquirern zu übermitteln, um die Erlaubnis zu erhalten, dem Nutzer Zugang zu deren Zahlungsmethoden zu gewähren.

3.2 Zulässige Nutzerprodukte und -dienstleistungen

Der Nutzer möchte die Dienstleistungen über die Plattform für Zahlungen für die Nutzerprodukte und -dienstleistungen in Anspruch nehmen, wie zwischen Zahlungsabwickler und Plattform vereinbart. Für jede Änderung oder Ergänzung der Nutzerprodukte und -dienstleistungen muss der Nutzer über die Plattform vorab eine schriftliche Genehmigung beantragen, bevor er Zahlungsanforderungen für solche Nutzerprodukte und -dienstleistungen einreicht.

Der Nutzer stellt sicher, dass die verkauften Nutzerprodukte und -dienstleistungen den Regelwerken der Zahlungssysteme, dem Anwendbaren Recht und der Liste der verbotenen und eingeschränkten Produkte und Dienstleistungen entsprechen. Stellt der Zahlungsabwickler nach vernünftigem Ermessen fest, dass ein erhebliches Risiko besteht, dass die Nutzerprodukte und -dienstleistungen nicht oder nicht mehr dem Anwendbaren Recht entsprechen und/oder gegen geltende Regelwerke der Zahlungssysteme verstossen, ist er berechtigt, seine Dienstleistungen einzustellen.

3.3 Pflichten und Beschränkungen des Nutzers

Der Nutzer darf die Dienstleistungen ausschliesslich zur Bezahlung derjenigen Nutzerprodukte und -dienstleistungen nutzen, deren Angebot über das Plattformsystem er mit der Plattform vereinbart hat. Der Nutzer nutzt die Dienstleistungen nicht zur Bezahlung von Nutzerprodukten und -dienstleistungen, (i) deren Angebot oder Bereitstellung in das betreffende Land oder aus diesem Land rechtswidrig ist und/oder (ii) die nach der Liste der verbotenen und eingeschränkten Produkte und Dienstleistungen unzulässig sind. Diese Liste kann nach Ermessen des Zahlungsabwicklers aktualisiert werden, wenn dies erforderlich ist, um die Einhaltung des Anwendbaren Rechts und der Regelwerke der Zahlungssysteme sicherzustellen, hohe Rückbelastungsquoten zu verhindern und/oder das Risiko potenziell betrügerischer oder illegaler Transaktionen zu verringern. Die Plattform informiert den Nutzer über solche Aktualisierungen. Betrifft eine veröffentlichte Änderung einen wesentlichen Teil der Produkte oder Dienstleistungen des Nutzers, kann der Nutzer den Nutzungsvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Zahlungsabwickler (über die Plattform) kündigen. Die Annahme des Nutzers als Kunden durch den Zahlungsabwickler ist nicht als Beratung oder Stellungnahme des Zahlungsabwicklers zur Rechtmässigkeit der Produkte und Dienstleistungen des Nutzers und/oder seiner beabsichtigten Nutzung der Dienstleistungen zu verstehen.

Der Nutzer darf die Dienstleistungen nicht für Vorauszahlungen für Nutzerprodukte und -dienstleistungen nutzen, deren Erfüllungsdatum ganz oder teilweise mehr als zwölf (12) Monate nach dem Datum liegt, an dem die Transaktion zur Verarbeitung eingereicht wird; entsprechende Transaktionen dürfen nicht zur Verarbeitung eingereicht werden.

3.4 Verantwortlichkeiten des Nutzers

Der Nutzer wirkt mit bei (i) der Bereitstellung und/oder Prüfung von Unterlagen, die im Zusammenhang mit Anfragen des Zahlungsabwicklers, von Acquirern und/oder Zahlungssystembetreibern zu Rückbelastungen oder Betrugsverdacht angefordert werden, (ii) Auskunftsersuchen eines Zahlungssystembetreibers oder Acquirers zu einer bestimmten Transaktion, die der Zahlungsabwickler erhält (und in elektronischer Form an die Plattform weiterleitet), (iii) Auskunftsersuchen des Zahlungsabwicklers zur Ermöglichung einer Überprüfung der internen Prozesse und Kontrollen der Plattform, die (x) gemäss dem Anwendbaren Recht, (y) auf Empfehlung von Zahlungssystembetreibern oder Aufsichtsbehörden oder (z) gemäss den Compliance-Richtlinien des Zahlungsabwicklers, einschliesslich unter anderem der Liste der verbotenen und eingeschränkten Produkte und Dienstleistungen, erfolgen, oder (iv) Auskunftsersuchen von Steuer- oder anderen Regierungsbehörden gemäss dem Anwendbaren Recht.

Der Nutzer bewahrt eine Kopie aller elektronischen und sonstigen Unterlagen zur Transaktion sowie zur Bestellung und Lieferung der Nutzerprodukte und -dienstleistungen für den längsten der folgenden Zeiträume auf: (i) zwei (2) Jahre nach Verarbeitung der Transaktion, (ii) die geltende Gewährleistungsfrist für die gelieferten Nutzerprodukte und -dienstleistungen oder (iii) den nach Anwendbarem Recht und den Regelwerken der Zahlungssysteme vorgeschriebenen Zeitraum. Die Kopie der Unterlagen umfasst unter anderem (i) Versandangaben (soweit relevant), (ii) Rechnungen für die gelieferten Nutzerprodukte und -dienstleistungen und (iii) sämtliche Kontakte mit einem Käufer.

3.5 Erforderliche Daten

Auf Anforderung des Zahlungsabwicklers (über die Plattform) stellt der Nutzer sämtliche erforderlichen Informationen zu den jeweils aktuellen tatsächlichen oder erwarteten Erfüllungsdaten verarbeiteter Transaktionen sowie Schätzungen der durchschnittlichen Zeitspanne zwischen der Einreichung zur Abbuchung und dem zugehörigen Erfüllungsdatum bereit. Darüber hinaus stellt der Nutzer dem Zahlungsabwickler auf Anforderung (über die Plattform) sämtliche angeforderten Informationen zu seiner finanziellen Stabilität und/oder seiner jeweils aktuellen Fähigkeit zur Bereitstellung der Nutzerprodukte und -dienstleistungen zur Verfügung. Der Zahlungsabwickler kann diese Informationen verwenden, um den voraussichtlichen Betrag nicht erfüllter Bestellungen zu schätzen, der gegebenenfalls zur Festlegung der Reservehöhe herangezogen wird.

3.6 Verstösse gegen Regelwerke der Zahlungssysteme

Der Nutzer muss jederzeit die für die von ihm verwendeten Zahlungsmethoden geltenden Regelwerke der Zahlungssysteme einhalten. Bei Verstössen gegen bestimmte wesentliche Anforderungen dieser Regelwerke können Zahlungssystembetreiber erhebliche Geldstrafen und/oder transaktionsbezogene Zuschläge erheben. Zahlungssystembetreiber verhängen solche Geldstrafen, um Parteien wie Käufer, Nutzer und Anbieter der Zahlungsmethoden insgesamt vor Missbrauch, Betrug, illegalen Aktivitäten, Verstössen gegen Anwendbares Recht, Reputationsschäden und übermässigen Kosten zu schützen.

Beispiele für Verstösse gegen Regelwerke der Zahlungssysteme, die mit solchen Geldstrafen geahndet werden können, sind unter anderem: (i) die Nutzung einer Zahlungsmethode für andere Nutzerprodukte und -dienstleistungen als diejenigen, für die der Nutzer eine ausdrückliche Nutzungserlaubnis erhalten hat; (ii) die Nutzung einer Zahlungsmethode für Nutzerprodukte und -dienstleistungen, die gegen Anwendbares Recht verstossen; (iii) die Nutzung einer Zahlungsmethode zum Verkauf von Nutzerprodukten und -dienstleistungen, für die der Zahlungssystembetreiber die Nutzung ausdrücklich untersagt hat (z. B. Inhalte für Erwachsene, Drogen, Waffen, gefälschte Waren); (iv) die Nutzung einer Zahlungsmethode zugunsten eines Dritten (d. h. der Weiterverkauf der Nutzung der Zahlungsmethode an einen Dritten), da die Erlaubnis zur Nutzung einer Zahlungsmethode ausschliesslich für den Nutzer persönlich gilt; (v) ein Anteil rückbelasteter Transaktionen, der über dem vom Zahlungssystembetreiber festgelegten zulässigen Wert liegt; (vi) übermässig häufige Wiederholungsversuche fehlgeschlagener Transaktionen; (vii) die Nichteinhaltung von Regeln zum Händlerstandort; (viii) Verstösse gegen Sicherheits- und Vertraulichkeitspflichten in Bezug auf Zahlungsdaten; und (ix) betrügerische oder irreführende Aktivitäten, die Käufer betreffen.

Dem Nutzer wird dringend empfohlen, die Regelwerke der Zahlungssysteme (die über die Plattform und/oder auf den Websites der Zahlungssystembetreiber bereitgestellt werden) sowie relevante Änderungen des Anwendbaren Rechts in Bezug auf die Nutzerprodukte und -dienstleistungen und seine Geschäftspraktiken regelmässig zu prüfen, um deren Einhaltung sicherzustellen.

3.7 Mögliche Geldstrafen der Zahlungssysteme

Wird dem Zahlungsabwickler ein mögliches Geldstrafenrisiko im Zusammenhang mit einem Verhalten des Nutzers bekannt und/oder erhält er eine entsprechende Mitteilung, leistet der Nutzer auf erste Anforderung (über die Plattform) jede zumutbare Unterstützung bei der Untersuchung der betreffenden Umstände und der Behebung des betreffenden Verstosses, unbeschadet aller sonstigen Rechte und Rechtsbehelfe des Zahlungsabwicklers in einer solchen Situation nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit möglich, gibt der Zahlungsabwickler die vom Nutzer (über die Plattform) erhaltenen relevanten Rückmeldungen an den betreffenden Acquirer oder Zahlungssystembetreiber weiter, der die mögliche Geldstrafe bearbeitet, damit diese dort berücksichtigt werden können.

4. Integration

4.1 Integration über die Plattform

Der Nutzer integriert seine Systeme mit den Systemen der Plattform, um eine Verbindung zur Zahlungsschnittstelle des Zahlungsabwicklers herzustellen. Der Zahlungsabwickler ist für diese Integration nicht verantwortlich, stellt jedoch sicher, dass die Zahlungsschnittstelle der Plattform für diesen Zweck zur Verfügung steht, und leistet bei Bedarf über die Plattform Support auf dritter Ebene für diese Integration.

4.2 Änderungen der Software

Der Zahlungsabwickler behält sich das Recht vor, die Software und deren Schnittstelle jederzeit zu ändern oder anzupassen, dem Nutzer eine neue Version bereitzustellen und/oder die Funktionen und Eigenschaften der Software zu ändern. Der Zahlungsabwickler nimmt keine Änderungen vor, die den Funktionsumfang der Dienstleistungen wesentlich verringern, es sei denn, dies wird erforderlich aufgrund (i) der Notwendigkeit, allgemein anerkannten Änderungen von Branchenstandards zu folgen, (ii) von Änderungen des Anwendbaren Rechts oder der Regelwerke der Zahlungssysteme, (iii) der Notwendigkeit erhöhter Sicherheit aufgrund vom Zahlungsabwickler festgestellter Sicherheitsrisiken oder (iv) anderer sachlicher Gründe, die eine Verringerung des Funktionsumfangs rechtfertigen. Wird der Nutzer durch eine wesentliche Verringerung des Funktionsumfangs infolge einer Softwareänderung erheblich beeinträchtigt, kann er den Nutzungsvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Zahlungsabwickler innerhalb eines (1) Monats nach der Änderung kündigen.

4.3 Sicherheit der Zahlungsdaten

Der Nutzer darf Zahlungsdaten wie Kreditkartennummern, Kartenprüfcodes oder „CVM“-Codes sowie „PIN“-Codes, die der Käufer für Transaktionen bereitstellt, nicht kopieren, erfassen oder abfangen. Diese Regel wird von den Zahlungssystembetreibern zum Schutz der Käufer vor dem Missbrauch ihrer Zahlungsdaten (wie Kreditkartennummern) vorgeschrieben und von ihnen streng durchgesetzt. Ein Verstoss gegen diese Regel kann zur Verhängung hoher Geldstrafen durch die Zahlungssystembetreiber führen. Hat der Zahlungsabwickler Grund zu der Annahme, dass der Nutzer Zahlungsdaten kopiert, erfasst oder abfängt, ist er berechtigt, die Verarbeitung von Transaktionen und/oder die Auszahlung unverzüglich auszusetzen. Der Nutzer stellt den Zahlungsabwickler vollständig von sämtlichen Verlusten, Ansprüchen (einschliesslich von Zahlungssystembetreibern verhängter Geldstrafen), Kosten oder Schäden frei und hält ihn diesbezüglich schadlos, soweit diese dem Zahlungsabwickler infolge einer Verletzung dieser Pflicht durch den Nutzer entstehen.

5. Kommunikation mit dem Nutzer

Sämtliche Mitteilungen auf erster Betreuungsebene zur Nutzung der Dienstleistungen, einschliesslich relevanter Änderungen der geltenden Regelwerke der Zahlungssysteme oder des Anwendbaren Rechts, werden dem Nutzer über die Plattform übermittelt.

6. Serviceniveaus

6.1 Verfügbarkeitszusage für die Zahlungsschnittstelle

Die Zahlungsschnittstelle ist der Teil der Zahlungsplattform des Zahlungsabwicklers, der Transaktionen verarbeitet, wenn ein Käufer eine Zahlung an den Nutzer veranlasst. Die Plattform verbindet den Nutzer mit der Zahlungsschnittstelle, und der Nutzer reicht Transaktionen über diese Schnittstelle ein. Der Zahlungsabwickler wird sich in wirtschaftlich angemessenem Umfang bemühen und seine Systeme so einrichten, dass eine durchschnittliche Mindestverfügbarkeit der Zahlungsschnittstelle von 99,9 % (monatlich gemessen) für den Empfang von Transaktionsanfragen ermöglicht wird. Von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen sind Ausfallzeiten der Zahlungsschnittstelle, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers, von Acquirern, der Plattform oder Zahlungssystembetreibern, auf besonderen Wunsch des Nutzers vorgenommene Änderungen, allgemeine Internetausfälle (einschliesslich DDOS-Angriffen), Ausfälle einzelner Zahlungsmethoden oder Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden. Der Nutzer ist verpflichtet, den Zahlungsabwickler über die Plattform unverzüglich über von ihm festgestellte Ausfallzeiten der Zahlungsschnittstelle zu informieren und jede vernünftigerweise angeforderte Unterstützung bei der Untersuchung und Behebung solcher Ausfälle zu leisten.

Der Zahlungsabwickler unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um zu vermeiden, dass die Zahlungsschnittstelle für geplante Wartungsarbeiten ausser Betrieb genommen werden muss. Sollte eine solche Wartung unter aussergewöhnlichen Umständen erforderlich sein, informiert der Zahlungsabwickler so früh wie praktisch möglich darüber und plant die Wartung hinsichtlich Vorgehensweise, Datum und Uhrzeit so, dass die potenzielle Anzahl betroffener möglicher Transaktionen für sämtliche Nutzer möglichst gering bleibt. Sollten in Notfallsituationen (z. B. bei höherer Gewalt oder einem Terroranschlag) ungeplante Wartungsarbeiten an der Zahlungsschnittstelle erforderlich sein, die eine Ausserbetriebnahme notwendig machen, setzt der Zahlungsabwickler alle verfügbaren Mittel ein, um die erforderliche Ausfallzeit auf das absolute Minimum zu beschränken.

6.2 Sicherheit und Compliance

Der Zahlungsabwickler unterhält angemessene Massnahmen zur Bereitstellung eines sicheren Zahlungssystems und hält die für die Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten relevanten Systeme nach PCI DSS zertifiziert, soweit dies nach den geltenden Regelwerken der Zahlungssysteme erforderlich ist.

7. Rückbelastungen und Rückerstattungen

7.1 Rückbelastungen

Der Nutzer ergreift alle angemessenen Massnahmen, um sicherzustellen, dass die Nutzerprodukte und -dienstleistungen gemäss dem Anwendbaren Recht und den Bestellungen des Käufers geliefert werden, damit Rückbelastungen vermieden werden. Hat der Zahlungsabwickler Grund zu dem Verdacht, dass der Nutzer seine Nutzerprodukte und -dienstleistungen nicht spätestens zu den Erfüllungsdaten liefert, die zur Berechnung des Betrags nicht erfüllter Bestellungen herangezogen wurden, und/oder hat der Zahlungsabwickler Grund zu dem Verdacht, dass die Nutzerprodukte und -dienstleistungen, für die er Transaktionen verarbeitet, (i) auf Betrug beruhen, (ii) wahrscheinlich zu hohen Rückbelastungsvolumen führen oder (iii) rechtswidrig sind, ist der Zahlungsabwickler berechtigt, die Auszahlung sämtlicher damit zusammenhängender Transaktionen auszusetzen und/oder Autorisierungen solcher Transaktionen zu blockieren, bis er Zusicherungen erhalten hat, die ihn nach vernünftigem Ermessen davon überzeugen, dass die betreffenden Nutzerprodukte und -dienstleistungen tatsächlich gemäss dem Anwendbaren Recht und den Bestellungen der Käufer geliefert werden.

7.2 Rückerstattungen

Rückerstattungen werden vom Zahlungsabwickler als Transaktion berechnet. Der Zahlungsabwickler kann eine Rückerstattungsgebühr erheben, wie zwischen Zahlungsabwickler und Plattform vereinbart. Der Zahlungsabwickler führt eine Rückerstattung nicht aus (d. h., er zahlt den entsprechenden Betrag nicht an den Käufer zurück), wenn die dafür erforderlichen Gelder nicht von der nächsten Auszahlung abgezogen werden können oder nicht anderweitig bereitgestellt werden. Der Zahlungsabwickler finanziert Rückerstattungen nicht aus eigenen Mitteln.

8. Eigentumsrechte

8.1 Eigentumsrechte

Die Eigentumsrechte, einschliesslich der Rechte des geistigen Eigentums, an der Software und anderen mit den Dienstleistungen zusammenhängenden Materialien stehen dem Zahlungsabwickler und seinen Lizenzgebern zu. Durch den Nutzungsvertrag werden keine Rechte des geistigen Eigentums auf den Nutzer übertragen. Vielmehr erhält der Nutzer eine beschränkte, nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software und aller sonstigen Materialien, die ihm der Zahlungsabwickler bereitstellt, ausschliesslich zum Zweck der Nutzung der Dienstleistungen gemäss dem Nutzungsvertrag und den jeweils geltenden Nutzungshinweisen, die dem Nutzer von Zeit zu Zeit über die Plattform oder die Website des Zahlungsabwicklers mitgeteilt werden.

8.2 Verwendung von Name und Logo

Der Nutzer darf den Zahlungsabwickler als seinen Zahlungsdienstleister nennen und im Bereich „Häufig gestellte Fragen“ oder einem ähnlichen Informationsbereich seiner Website einen Internetlink zur Website des Zahlungsabwicklers aufnehmen, um seinen Käufern zu erklären, weshalb der Name „Adyen“ auf ihren Kontoauszügen erscheinen kann. Der Nutzer darf den Zahlungsabwickler jedoch nicht auf der Startseite seiner Website nennen. Nimmt der Nutzer den Zahlungsabwickler gemäss dieser Ziffer auf seiner Website auf, muss er dort auch klar angeben, dass sich seine Käufer bei Supportbedarf oder sonstigen Fragen zu Transaktionen, die der Zahlungsabwickler für den Nutzer verarbeitet, nicht an den Zahlungsabwickler wenden dürfen.

Der Nutzer darf das Logo des Zahlungsabwicklers auf seiner Website an keiner Stelle verwenden und keine Werbe-, Verkaufsförderungs-, Marketing- oder ähnlichen Materialien erstellen und/oder verbreiten, die auf den Zahlungsabwickler oder die Dienstleistungen Bezug nehmen, ohne zuvor die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Zahlungsabwicklers einzuholen. Der Zahlungsabwickler kann diese Genehmigung nach eigenem Ermessen verweigern oder zurückziehen.

9. Vertraulichkeit, Datenschutz und Compliance

9.1 Vertraulichkeit

Sämtliche Informationen über den Nutzer oder den Zahlungsabwickler, die als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund ihrer Art oder ihres Inhalts vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind, gelten als „Vertrauliche Informationen“. Sämtliche Finanzdaten, Benutzerhandbücher, Leitfäden und jegliche Software im Zusammenhang mit den Produkten und Dienstleistungen des Zahlungsabwicklers gelten als Vertrauliche Informationen. Jede Partei bleibt Eigentümerin aller Daten, die sie der anderen Partei bereitstellt. Jede Partei verpflichtet sich, alle erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sämtlicher Vertraulichen Informationen der anderen Partei zu ergreifen, und verpflichtet sich insbesondere:

  • Vertrauliche Informationen ausschliesslich Mitarbeitenden und Vertretern der Parteien (einschliesslich der Plattform) zugänglich zu machen, die diese Informationen benötigen, um Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag wahrzunehmen; und
  • ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei keine Vertraulichen Informationen Dritten zugänglich zu machen; ausgenommen hiervon ist der Zahlungsabwickler, soweit dies zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist.

Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen:

  • die der Allgemeinheit zugänglich sind;
  • die einer Partei von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht offengelegt wurden;
  • die sich zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits im Besitz einer Partei befanden oder ihr bekannt waren;
  • die von der anderen Partei unabhängig von den Vertraulichen Informationen entwickelt wurden; oder
  • wenn und soweit eine der Parteien und/oder ihre Mitarbeitenden aufgrund eines Gesetzes oder einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung zur Offenlegung solcher Informationen verpflichtet sind.

Die in dieser Ziffer beschriebene Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Nutzungsvertrags unabhängig vom Beendigungsgrund bestehen.

Der Empfänger Vertraulicher Informationen darf diese ausschliesslich für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag verwenden. Der Zahlungsabwickler, die Plattform und der Nutzer dürfen de-identifizierte und/oder aggregierte transaktionsbezogene Daten für verschiedene Zwecke nutzen, einschliesslich unter anderem der Analyse, Nachverfolgung und des Vergleichs von Transaktions- und anderen Daten, um Erkenntnisse für die Plattform, den Nutzer und/oder andere zu entwickeln und bereitzustellen sowie um Produkte und Dienstleistungen der jeweiligen Partei zu entwickeln, zu vermarkten, zu pflegen und/oder zu verbessern.

9.2 Datenschutz

Soweit der Zahlungsabwickler nach den Anweisungen des Nutzers und/oder der Plattform handelt, verarbeitet er bei der Erbringung der Dienstleistungen Personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter unter der Leitung und Verantwortung des Nutzers und/oder der Plattform gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen, einschliesslich der EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 und jeder Nachfolgeregelung.

Der Zahlungsabwickler handelt als Verantwortlicher, wenn er seine eigenen Zwecke und Mittel der Verarbeitung festlegt, beispielsweise bei der Erbringung von Acquiring-Dienstleistungen und der Verarbeitung Personenbezogener Daten zu KYC- und Compliance-Zwecken, gemäss der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.

Der Nutzer hält das Anwendbare Recht zum Schutz Personenbezogener Daten seines Herkunftslandes sowie der Länder ein, in denen er von Zeit zu Zeit die Nutzerprodukte und -dienstleistungen anbietet, insbesondere bei der Verarbeitung und Übermittlung Personenbezogener Daten an den Zahlungsabwickler im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen und der Einreichung von Transaktionen. Sowohl der Zahlungsabwickler als auch der Nutzer setzen angemessene Massnahmen zum Schutz Personenbezogener Daten vor Missbrauch um.

Der Zahlungsabwickler darf Transaktionsdaten zur Bereitstellung von Erkenntnissen, zur Optimierung der Zahlungsleistung und zur Verbesserung seiner Produkte und Dienstleistungen nutzen, einschliesslich unter anderem zur Betrugsprävention und Risikobewertung. Die Verarbeitung Personenbezogener Daten zu diesen Zwecken erfolgt gemäss der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.

9.3 Nutzung der Dienstleistungen

Gemäss dem Anwendbaren Recht zu Hacking und Computerkriminalität nutzt der Nutzer die Dienstleistungen ausschliesslich für die im Nutzungsvertrag vereinbarten Zwecke und wird insbesondere keine Handlungen vornehmen oder vornehmen lassen, die die Sicherheit oder Leistungsfähigkeit der Dienstleistungen beeinträchtigen.

10. Laufzeit und Beendigung

10.1 Laufzeit

Der Nutzungsvertrag wird ab dem Zeitpunkt seiner Annahme durch den Nutzer auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von mindestens einem (1) Monat durch schriftliche Mitteilung an den Zahlungsabwickler kündigen. Der Zahlungsabwickler kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von mindestens zwei (2) Monaten oder einer nach Anwendbarem Recht vorgeschriebenen längeren Frist durch schriftliche Mitteilung an den Nutzer kündigen. Beide Parteien können solche Mitteilungen über die Plattform übermitteln.

10.2 Beendigung

Der Nutzer ist berechtigt, den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn:

  • die Verfügbarkeit der Dienstleistungen in einem Kalendermonat weniger als 95 % beträgt; oder
  • die in Artikel 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Verfügbarkeitszusagen während drei (3) aufeinanderfolgenden Monaten nicht eingehalten werden.

Der Zahlungsabwickler kann den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und/oder die Dienstleistungen für den Nutzer einschliesslich der Auszahlung ganz oder teilweise aussetzen, wenn:

  • der Zahlungsabwickler begründeten Verdacht hat, dass die Bereitstellung der Nutzerprodukte und -dienstleistungen, für die er die Dienstleistung erbringt, gegen Anwendbares Recht verstösst;
  • der Nutzer die Art der Nutzerprodukte und -dienstleistungen wesentlich geändert hat, ohne zuvor die schriftliche Genehmigung des Zahlungsabwicklers zur Nutzung der Dienstleistungen für die neuen oder geänderten Arten von Nutzerprodukten und -dienstleistungen einzuholen;
  • der Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen wesentlich gegen Bestimmungen des Nutzungsvertrags, die Regelwerke der Zahlungssysteme und/oder Anwendbares Recht verstösst;
  • ein Acquirer oder Zahlungssystembetreiber den Zahlungsabwickler auffordert, die Erbringung von Dienstleistungen für den Nutzer in Bezug auf Zahlungsmethoden einzustellen oder auszusetzen, die dieser Acquirer oder Zahlungssystembetreiber dem Zahlungsabwickler bereitstellt;
  • der Zahlungsabwickler feststellt, dass ein Insolvenzverfahren vom Nutzer oder gegen ihn eingeleitet wurde oder voraussichtlich eingeleitet wird und/oder der Nutzer nicht in der Lage ist, einen wesentlichen Teil der Nutzerprodukte und -dienstleistungen bereitzustellen;
  • die vom Nutzer mit der Plattform geschlossene Vereinbarung über die Nutzung der Dienstleistungen der Plattform gekündigt wurde oder anderweitig abgelaufen ist und/oder ein Ereignis eintritt, das die Plattform nach einer solchen Vereinbarung zur Kündigung berechtigt; oder
  • die von der Plattform mit dem Zahlungsabwickler geschlossene Vereinbarung über die Nutzung der Dienstleistungen des Zahlungsabwicklers gekündigt wurde oder anderweitig abgelaufen ist.

11. Haftung

11.1 Keine Haftung für Zahlungssystembetreiber und Dritt-Acquirer

Der Zahlungsabwickler haftet ausschliesslich für seine eigenen Handlungen oder Unterlassungen und nicht für Handlungen oder Unterlassungen Dritter oder für Ereignisse oder Aktivitäten, die ihren Ursprung ausserhalb seiner Systeme haben. Dieser Ausschluss gilt ausdrücklich für Handlungen oder Unterlassungen von Kartenherausgebenden Banken, Zahlungssystembetreibern und Dritt-Acquirern, es sei denn, solche Handlungen oder Unterlassungen wurden durch absichtliches oder vorsätzliches Fehlverhalten des Zahlungsabwicklers verursacht.

11.2 Haftungsbeschränkung

Die Gesamthaftung des Zahlungsabwicklers gegenüber dem Nutzer aus dem Nutzungsvertrag wegen Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder aus einem anderen Rechtsgrund ist je Kalenderjahr auf 10’000 Euro beschränkt. Der Zahlungsabwickler haftet nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Geschäfte, Verträge, Umsätze oder erwartete Einsparungen, für Rufschädigung oder für sonstige besondere, mittelbare oder Folgeschäden, unabhängig davon, ob diese auf einer Vertragsverletzung, unerlaubten Handlung oder einem anderen Rechtsgrund beruhen.

Weder der Zahlungsabwickler noch der Nutzer noch eine andere Partei des Nutzungsvertrags schliessen oder beschränken ihre Haftung aus dem Nutzungsvertrag für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Tod, Betrug oder Körperverletzung.

12. Freistellung

12.1 Freistellung

Soweit nach Anwendbarem Recht zulässig, stellt der Zahlungsabwickler den Nutzer von sämtlichen Freizustellenden Verlusten frei, verteidigt ihn und hält ihn schadlos, die dem Nutzer aufgrund eines Anspruchs entstehen, mit dem Rechte des geistigen Eigentums an der Software und/oder den Systemen des Zahlungsabwicklers geltend gemacht werden.

Soweit nach Anwendbarem Recht zulässig, stellt der Nutzer den Zahlungsabwickler von sämtlichen Freizustellenden Verlusten frei, verteidigt ihn und hält ihn schadlos, die dem Zahlungsabwickler im Zusammenhang mit einem Anspruch entstehen, der auf einem der folgenden Umstände beruht: (i) Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers, die einen Verstoss gegen den Nutzungsvertrag, Anwendbares Recht und/oder die Regelwerke der Zahlungssysteme (einschliesslich PCI-DSS-Anforderungen) darstellen; (ii) die Nutzung der Kennzeichen des Zahlungsabwicklers durch den Nutzer; oder (iii) grobe Fahrlässigkeit, Betrug oder vorsätzliches Fehlverhalten des Nutzers.

Ungeachtet des Vorstehenden ist der Nutzer nicht verpflichtet, den Zahlungsabwickler von Freizustellenden Verlusten freizustellen, soweit diese auf (i) der Nichteinhaltung des Anwendbaren Rechts durch den Zahlungsabwickler oder (ii) vorsätzlichem Fehlverhalten, Betrug oder grober Fahrlässigkeit des Zahlungsabwicklers beruhen.

12.2 Steuern

Der Nutzer verpflichtet sich, den Zahlungsabwickler von sämtlichen Steuern, einschliesslich Strafzahlungen, Zinsen und Zuschlägen, die auf Produkte oder Dienstleistungen des Nutzers oder der Plattform (einschliesslich unter anderem Transaktionen sowie Nutzerprodukte und -dienstleistungen) geschuldet werden, und von damit zusammenhängenden Kosten oder Schäden freizustellen, ihn zu verteidigen und schadlos zu halten. Ist oder war der Einbehalt von Steuern oder Abgaben irgendeiner Art auf Produkte oder Dienstleistungen der Plattform oder des Nutzers gesetzlich vorgeschrieben, ist der Zahlungsabwickler berechtigt, diese Steuern auf Kosten des Nutzers einzubehalten. Der Nutzer wird (i) alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass der Zahlungsabwickler nicht für Steuern und damit zusammenhängende Kosten oder Schäden haftbar gemacht werden kann, (ii) den Zahlungsabwickler unverzüglich über eine solche Haftung informieren und (iii) ihm sämtliche diesbezüglich relevanten Informationen und Unterlagen bereitstellen. Darüber hinaus haften der Nutzer und die Plattform gegenüber dem Zahlungsabwickler solidarisch für solche Steuern sowie damit zusammenhängende Kosten oder Schäden.

13. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

13.1 Anwendbares Recht

Der Nutzungsvertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschliesslich niederländischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf.

13.2 Streitbeilegung und Zuständigkeit

Die Parteien vereinbaren, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um Streitigkeiten oder Ansprüche im Zusammenhang mit der Wirksamkeit, Auslegung oder Erfüllung des Nutzungsvertrags einvernehmlich beizulegen. Kann eine Streitigkeit nicht innerhalb von dreissig (30) Tagen nach dem Tag einvernehmlich beigelegt werden, an dem eine Partei die andere schriftlich über die Streitigkeit informiert hat, sind die Parteien an das im weiteren Verlauf dieses Artikels 13 festgelegte Streitbeilegungsverfahren gebunden.

Sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschliesslich ihrer Wirksamkeit, Auslegung, Durchsetzbarkeit oder Erfüllung, werden abschliessend und vertraulich nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer („ICC“) durch ein Schiedsgericht aus einem (1) oder drei (3) gemäss dieser Schiedsgerichtsordnung bestellten Schiedsrichtern (das „Schiedsgericht“) entschieden. Das Schiedsverfahren findet in Amsterdam, Niederlande, in englischer Sprache statt.

Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist für die Parteien endgültig und bindend; ihre Vollstreckung kann bei jedem zuständigen Gericht beantragt werden, einschliesslich jedes Gerichts, das für eine Partei oder deren Vermögen zuständig ist. Keine Partei des Nutzungsvertrags wird die Entscheidung oder die Zuständigkeit des Schiedsgerichts oder die in dieser Ziffer enthaltenen Bestimmungen zum Verfahrensort anfechten. Ungeachtet des Vorstehenden lässt dieser Artikel 13 das Recht einer Partei unberührt, vor, während oder nach dem Schiedsverfahren bei den zuständigen Gerichten vorläufigen Rechtsschutz, einschliesslich einstweiliger oder auf Unterlassung gerichteter Massnahmen, zum Schutz ihrer Rechte und Interessen zu beantragen.

14. Sonstige Bestimmungen

14.1 Übertragung durch den Zahlungsabwickler

Der Zahlungsabwickler ist jederzeit berechtigt, den Nutzungsvertrag ohne vorherige Zustimmung des Nutzers an ein anderes Unternehmen seiner Unternehmensgruppe (d. h. ein Unternehmen mit mindestens 50 % denselben Anteilseignern) abzutreten, im Wege der Novation zu ersetzen oder anderweitig zu übertragen, indem er den Nutzer schriftlich über diese Übertragung informiert; die Mitteilung kann über die Plattform erfolgen.

14.2 Übertragung durch den Nutzer

Forderungen, einschliesslich Auszahlungsbeträgen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag ergeben, können weder verpfändet noch abgetreten werden. Der Nutzer ist ohne Zustimmung des Zahlungsabwicklers auch nicht berechtigt, den Nutzungsvertrag oder daraus entstehende Forderungen anderweitig an Dritte zu übertragen.

14.3 Unwirksame Bestimmungen

Wird eine Bestimmung des Nutzungsvertrags (einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) für nichtig oder unanwendbar erklärt, gilt diese Bestimmung als nicht vorhanden, und alle übrigen Bestimmungen des Nutzungsvertrags bleiben anwendbar. Die Parteien verpflichten sich, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die für nichtig und/oder unanwendbar erklärte Bestimmung zu beseitigen und durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der für nichtig und/oder unanwendbar erklärten Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

14.4 Vollständige Vereinbarung

Der Nutzungsvertrag einschliesslich seiner Änderungen enthält sämtliche Verpflichtungen zwischen den Parteien und ersetzt alle früheren vertraglichen Verpflichtungen zwischen ihnen. Erklärungen, Gewährleistungen oder Zusicherungen einer Partei gegenüber einer anderen Partei im Rahmen des Nutzungsvertrags entfalten keine Wirkung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich festgehalten und im Nutzungsvertrag wiedergegeben sind. Sämtliche stillschweigenden oder früheren Erklärungen, Gewährleistungen und Zusicherungen werden, soweit sie nicht ausdrücklich im Nutzungsvertrag enthalten sind, im gesetzlich grösstmöglichen Umfang ausgeschlossen.

14.5 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Zahlungsabwickler kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit ändern, indem er den Nutzer über die Plattform mindestens dreissig (30) Tage im Voraus oder unter Einhaltung einer nach Anwendbarem Recht vorgeschriebenen längeren Frist schriftlich informiert. Hat die Änderung wesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Nutzer und stimmt der Nutzer der Änderung nicht zu, kann er den Nutzungsvertrag mit einer Frist von mindestens einem (1) Monat durch schriftliche Mitteilung an den Zahlungsabwickler kündigen. Diese Kündigung muss spätestens neunzig (90) Tage nach Zugang der Änderungsmitteilung beim Nutzer abgesendet werden. Der Nutzer ist nicht berechtigt, Änderungen zu widersprechen, die der Zahlungsabwickler zur Einhaltung des Anwendbaren Rechts, der Regelwerke der Zahlungssysteme oder von Anforderungen der betreffenden Acquirer, Zahlungssystembetreiber oder Finanzaufsichtsbehörden vornimmt, und hat in Bezug auf solche Änderungen nicht die in dieser Ziffer genannten Rechte. Für solche vorgeschriebenen Änderungen kann der Zahlungsabwickler kürzere Mitteilungsfristen anwenden, soweit dies zur Einhaltung der betreffenden Anforderung erforderlich ist.

14.6 Schriftliche Bestätigung eines Online-Vertragsschlusses

Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen elektronisch angenommen, kann der Zahlungsabwickler den Nutzer jederzeit auffordern, seine Annahme durch ein schriftliches Dokument zu bestätigen, das von einem bevollmächtigten Vertreter des Nutzers unterzeichnet ist. Kommt der Nutzer dieser Aufforderung nicht innerhalb von fünfzehn (15) Geschäftstagen nach deren Zugang nach, behält sich der Zahlungsabwickler das Recht vor, die Erbringung eines Teils oder sämtlicher Dienstleistungen auszusetzen, bis der Nutzer der Aufforderung nachgekommen ist. Die Aufforderung kann an die Kontakt-E-Mail-Adresse gesendet werden, die der Nutzer bei Annahme des Nutzungsvertrags angegeben hat, oder über die Plattform erfolgen.

14.7 Übersetzungen

Übersetzungen des Nutzungsvertrags, die in anderen Sprachen als Englisch bereitgestellt werden, dienen ausschliesslich der Erleichterung des Verständnisses, sind nicht Bestandteil des Nutzungsvertrags und haben keine rechtlich bindende Wirkung. Bei Abweichungen zwischen der englischen Fassung und einer übersetzten Fassung des Nutzungsvertrags hat die englische Fassung als allein massgebliche Fassung Vorrang. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, sich bei der Auslegung oder Durchsetzung des Nutzungsvertrags nicht auf eine Übersetzung zu stützen. Sämtliche Streitigkeiten werden auf Grundlage des englischen Originaltexts entschieden.

15. Lokale Anforderungen

15.1 Lokale Anforderungen im EWR

Die Bestimmungen dieser Ziffer 15.1 gelten ausschliesslich für Nutzer mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum und haben bei Widersprüchen in Bezug auf diese Nutzer Vorrang vor anderen Bestimmungen des Nutzungsvertrags.

15.1.1 Anwendbarkeit der Zahlungsdiensterichtlinie

Titel 7B des Buches 7 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek) sowie andere Gesetze und Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 („PSD2“) oder ihrer Vorgängerrichtlinie 2007/64/EG („PSD“) finden insoweit keine Anwendung, als gemäss den Artikeln 38 und 61 PSD2 (oder den Artikeln 30 und 41 PSD) in Rechtsbeziehungen mit Nichtverbrauchern von den betreffenden Bestimmungen abgewichen werden darf.

Erbringt der Zahlungsabwickler Zahlungsdienste für den Nutzer innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) und befindet sich der Zahlungsdienstleister des Käufers im EWR, vereinbaren und bestätigen die Parteien hiermit gemäss Artikel 62(2) PSD2, dass der Nutzer die vom Zahlungsabwickler erhobenen Entgelte und der Käufer die von seinem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte trägt (d. h. das „SHA“-Prinzip der geteilten Entgelte).

15.2 Lokale Anforderungen im Vereinigten Königreich

Die Bestimmungen dieser Ziffer 15.2 gelten ausschliesslich für Nutzer mit Sitz im Vereinigten Königreich und haben bei Widersprüchen in Bezug auf diese Nutzer Vorrang vor anderen Bestimmungen des Nutzungsvertrags.

15.2.1 Anwendbarkeit der Payment Services Regulations 2017

Teil 6 (Informationspflichten) und Teil 7 (Rechte und Pflichten) der Payment Services Regulations 2017 (SI 2017/752) („PSRs 2017“) finden insoweit keine Anwendung, als gemäss Regulation 40(7) und Regulation 63(5) der PSRs 2017 in einer Rechtsbeziehung, in der der Nutzer weder Verbraucher noch Kleinstunternehmen noch gemeinnützige Organisation ist, von den betreffenden Bestimmungen abgewichen werden darf.

Erbringt der Zahlungsabwickler Zahlungsdienste für den Nutzer innerhalb des Vereinigten Königreichs und befindet sich der Zahlungsdienstleister des Käufers im Vereinigten Königreich, vereinbaren und bestätigen die Parteien hiermit gemäss Regulation 66(1) PSRs 2017, dass der Nutzer die vom Zahlungsabwickler erhobenen Entgelte und der Käufer die von seinem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte trägt (d. h. das „SHA“-Prinzip der geteilten Entgelte).

15.2.2 Beschwerden

Nutzer, die nach Anwendbarem Recht dazu berechtigt sind, können beim Financial Ombudsman Service über https://www.financial-ombudsman.org.uk/businesses/resolving-complaint/ordering-leaflet/leaflet eine Beschwerde einreichen.

15.3 Lokale Anforderungen in Irland

Die Bestimmungen dieser Ziffer 15.3 gelten ausschliesslich für Nutzer mit Sitz in Irland und haben bei Widersprüchen in Bezug auf diese Nutzer Vorrang vor anderen Bestimmungen des Nutzungsvertrags.

15.3.1 Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorschriften

Der Zahlungsabwickler ist von De Nederlandsche Bank als Kreditinstitut zugelassen. Dies umfasst die Befugnis, grenzüberschreitende Dienstleistungen im Europäischen Wirtschaftsraum zu erbringen. Der Zahlungsabwickler unterliegt den Verhaltenskodizes und Vorschriften der Central Bank of Ireland und hält diese ein. Sie sind unter https://www.centralbank.ie/ abrufbar.

15.3.2 Richtlinie zu Interessenkonflikten

Der Zahlungsabwickler unterhält und befolgt eine Richtlinie zur Erkennung und Handhabung von Interessenkonflikten, um den Zahlungsabwickler und seine Mitarbeitenden bei der Vermeidung, Erkennung, Handhabung und Dokumentation tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikte zu unterstützen.

15.3.3 Beschwerden

Nutzer, die nach Anwendbarem Recht dazu berechtigt sind, können beim Zahlungsabwickler über https://www.adyen.com/contact/complaint eine Beschwerde einreichen.

15.4 Lokale Anforderungen in Kanada

Die Bestimmungen dieser Ziffer 15.4 gelten ausschliesslich für Nutzer mit Sitz in Kanada und haben bei Widersprüchen in Bezug auf diese Nutzer Vorrang vor anderen Bestimmungen des Nutzungsvertrags.

15.4.1 Aufsichtsrechtliche Informationen

Die nach kanadischen Vorschriften im Rahmen dieser Vereinbarung verpflichtend bereitzustellenden Informationen sind unter https://www.adyen.com/licenses/canada-information-summary-box abrufbar.

15.4.2 Englische Sprache

This agreement is available in both French and English language versions. You hereby confirm that you have agreed that this agreement and all related documents be drafted in English, that you have been provided with a French language version of this agreement and that you have agreed to be bound by the English language version of this agreement. La présente convention est disponible en français et en anglais. Vous confirmez par la présente que vous avez accepté que la présente convention et tous les documents y étant afférents soient rédigés en anglais, que vous avez reçu une version française de la présente convention et que vous avez accepté d’être lié par la version anglaise de la présente convention.

15.5 Lokale Anforderungen in Australien

Die Bestimmungen dieser Ziffer 15.5 gelten ausschliesslich für Nutzer mit Sitz in Australien und haben bei Widersprüchen in Bezug auf diese Nutzer Vorrang vor anderen Bestimmungen des Nutzungsvertrags.

15.5.1 Aufsichtsrechtliche Informationen

Dem Nutzer wird empfohlen, vor dem Erwerb oder der Nutzung der Dienstleistungen den unter https://www.adyen.com/legal/combined-financial-services-guide verfügbaren Combined Financial Services Guide and Product Disclosure Statement zu lesen und zu berücksichtigen.

15.5.2 Aufschläge

Nutzer in Australien dürfen auf die betreffenden Zahlungsmethoden keinen Aufschlag oder sonstige Gebühr erheben, der beziehungsweise die den Betrag übersteigt, den der betreffende Nutzer für diese Zahlungsmethode als Prozentsatz des Gesamtpreises bezahlt.

15.6 Lokale Anforderungen in Singapur

Die Bestimmungen dieser Ziffer 15.6 gelten ausschliesslich für Nutzer mit Sitz in Singapur und haben bei Widersprüchen in Bezug auf diese Nutzer Vorrang vor anderen Bestimmungen des Nutzungsvertrags.

15.6.1 Sicherung von Geldern

Dienstleistungen, die dem Singapore Payment Services Act 2019 unterliegen, werden ausschliesslich von Adyen Singapore Pte Ltd. erbracht. Gelder, die Adyen Singapore Pte Ltd. im Zusammenhang mit Transaktionen des Nutzers gegebenenfalls von den betreffenden (Dritt-)Acquirern, Zahlungssystembetreibern und/oder Emittenten erhält und die bis zum Ende desselben Geschäftstags nicht an den Nutzer ausgezahlt werden (die „Relevanten Gelder“), werden auf Bankkonten bei einer in Singapur zugelassenen Bank (die „Bank“) eingezahlt. Diese Konten werden im Namen von Adyen Singapore Pte Ltd. treuhänderisch für den Nutzer und in dessen Namen geführt (jeweils ein „Treuhandkonto“). Die auf solchen Treuhandkonten gehaltenen Relevanten Gelder werden (i) getrennt von den eigenen Geldern von Adyen Singapore Pte Ltd., (ii) gemeinsam mit ähnlichen Geldern anderer Händler und (iii) auf Sammelkontobasis gehalten. Zu den Risiken dieser Vermischung gehört, dass Fehlbeträge auf solchen Treuhandkonten anteilsmässig auf sämtliche Händler von Adyen Singapore Pte Ltd. verteilt werden. Adyen Singapore Pte Ltd. bleibt dafür verantwortlich, die Relevanten Gelder gemäss dem Nutzungsvertrag an den Nutzer auszuzahlen. Wird die Bank insolvent, hat Adyen Singapore Pte Ltd. (als Inhaberin des Treuhandkontos) gemäss dem Anwendbaren Recht in Singapur hinsichtlich der ihr geschuldeten Beträge den Rang eines ungesicherten Gläubigers. Soweit Adyen Singapore Pte Ltd. den gesamten geschuldeten Betrag nicht zurückerlangen kann, kann sich dies nachteilig auf den Betrag auswirken, den Adyen Singapore Pte Ltd. treuhänderisch für ihre Händler hält.